Digitaldruck-1a.de
 
Ein Service der posso marketing GmbH

Posterdrucke | Posterdruck auf Hart PVC | Posterdruck auf Dibond | Posterdruck auf Forex



§1 Allgemeines/Urheberrecht

Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen aus unserem Hause, und zwar auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich anerkannt. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis des Kunden gehen wir davon aus, daß dieser im Besitz des Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechtes ist. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein und ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten uns zu erstatten.


§2 Preise

Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackung/Versand ab Wesseling.
Bitte beachten Sie: Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Firmen, Vereine, Gewerbetreibende, Wiederverkäufer, Behörden und Freiberufler im Sinne des § 14 BGB.


§3 Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.


§4 Lieferung

Alle uns in Auftrag gegebenen Arbeiten werden in einer einwandfreien Fachqualität möglichst kurzfristig ausgeführt. Lieferzeitenabsprachen stellen aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung bei Ausführung von Facharbeiten grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarung dar. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Uns gestellte Fixtermine erkennen wir aus diesen Gründen nicht an, es sei denn, daß wir diese ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine bestätigen. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Soweit es nicht für den Kunden unzumutbar ist, sind Teillierferungen zulässig.


§5 Versand

Sendungen werden von uns sorgfältig verpackt, so daß bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Alle Transportschäden, wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der abliefernde Spediteur muß also unverzüglich nach Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein, andernfalls gelten die Schäden als nach Ablieferung entstanden. Der Kunde verpflichtet sich, die Schadensmeldung in der oben genannten Frist bei dem abliefernden Spediteur zu erstatten, oder sich auf den Versandpapieren den Schaden bestätigen zu lassen. Von der Schadensmeldung ist uns eine Abschrift zu erteilen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden oder die Versendung durch eigene Angestellte erfolgt. Die Rücksendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Porto, Versandkosten jeglicher Art sowie Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.


§6 Gewährleistung

Die Gewährleistungfrist entspricht der gesetzlichen Garantiezeit und beginnt ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

§7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunde in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.


§8 Beanstandungen

Bei Vollkaufleuten gilt 377 HGB, der Kunde muß also insbesondere die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und einen eventuellen Mangel unverzüglich anzeigen. In allen anderen Fällen ist bei offen zutagetretenden Mängel eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkrete Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen. Unsere Geräte entsprechen dem neuesten Stand der Technik und werden ständig gewartet.
Farbveränderungen bei Sonderfarben, Leuchtfarben oder Pastelltönen sind unvermeidlich. Testdrucke zum Erzielen bestmöglicher Qualität können auf Wunsch angedruckt werden. Andrucke werden gesondert berechnet. Technisch bedingte Farbveränderungen können nicht reklamiert werden.


§9 Haftung und Schadenersatz

Die uns überlassenen Gegenstände, Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Befinden sich darunter wertvolle Stücke (z.B. Kunstwerke, Unikate etc.), so muß der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen und diese Gegenstände auf unser Verlangen gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichern. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zu der Höhe, wie eine von uns eventuell abgeschlossenen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenvesicherung Zahlung leistet. Wir leisten für die von uns gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse nach unserer Wahl Gewähr nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung insbesondere Neuherstellung. Dem Kunden bleibt aber bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung vorbehalten, die Vergütung herabzusetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz - aus welchem Rechtsgrund auch immer - ist uns gegenüber und auch gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last. Bei Kaschierungen und Laminierungen von gelieferten Originalen und Materialien übernehmen wir keine Haftung. Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird in allen Fällen, in denen wir Schadenersatz zu leisten haben, nur der unmittelbare Schaden ersetzt.


§10 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen werden nach der am Tage des Auftragseinganges gültigen Preisliste erstellt, wenn kein anderer Preis ausdrücklich vereinbart wurde. Als Zahlungsmethode wird Vorkasse, Bankeinzug und Barzahlung angeboten. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechselspesen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Der Kunde verzichtet auf die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen, und auf die Zurückbehaltung von Zahlungen, soweit diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§11 Export

Der Export unserer Produkte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Fall des Exports durch Dritte keine Herstellerhaftung übernehmen und der Exporteur/Händler die entstehenden Haftungsrisiken selbst zu tragen hat.


§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden als Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln vereinbart. Köln ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde vor Vertragsschluß keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


§13 Schlußbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

posso marketing GmbH

Stand 1. Januar 2014

Impressum | Datenschutzerklärung | AGB